9. [22:8] Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter " kommen. Welchen die "Götter " verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.