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Elberfelder 1905 Bible
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5 Mose
5 Mose 15.2
2.
Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.