13. Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen will, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt: ein solcher soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt worden ist, und er bleibt unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm.