1. Der Herr sprach zu Mose und Aaron:
2. Redet zu den Israeliten, und sagt zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß aus seinem Körper hat, so ist dieser Ausfluß unrein.
3. Hat er diesen Ausfluß, so besteht seine Unreinheit, ob sein Körper den Ausfluß fließen läßt oder ihn zurückhält; bei ihm liegt Unreinheit vor.
4. Jedes Lager, auf das sich dieser Mann legt, und jeder Gegenstand, auf den er sich setzt, ist unrein.
5. Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
6. Wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der Leidende saß, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
7. Wer den Körper des Leidenden berührt, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
8. Wenn der Kranke eine reine Person anspuckt, muß sie ihre Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
9. Jeder Sattel, den der Kranke benutzt, ist unrein.
10. Jeder, der irgendeinen Gegenstand berührt, der unter dem Kranken war, ist unrein bis zum Abend. Wer einen solchen Gegenstand trägt, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
11. Jeder, den der Kranke berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abzuspülen, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
12. Ein Tongefäß, das der Kranke berührt, muß zerbrochen, und jedes Holzgerät mit Wasser abgespült werden.
13. Wird dieser Mann von seinem Ausfluß rein, soll er sieben Tage bis zu seiner Reinigung zählen. Danach muß er seine Kleider waschen, seinen Körper in Quellwasser baden und ist dann rein.
14. Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, vor den Herrn zum Eingang des Offenbarungszeltes kommen und sie dem Priester geben.
15. Mit der einen soll der Priester ein Sündopfer und mit der andern ein Brandopfer darbringen. Der Priester soll ihn so vor dem Herrn wegen seines Ausflusses entsühnen.
16. Hat ein Mann Samenerguß, soll er seinen ganzen Körper in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
17. Jedes Kleid und jedes Lederstück, auf das Samen gekommen ist, muß mit Wasser gesäubert werden und ist unrein bis zum Abend.
18. Schläft ein Mann, der Samenerguß hat, mit einer Frau, müssen sie sich beide in Wasser baden und sind unrein bis zum Abend.
19. Hat eine Frau Blutfluß und ist solches Blut an ihrem Körper, soll sie sieben Tage lang in der Unreinheit ihrer Regel verbleiben. Wer sie berührt, ist unrein bis zum Abend.
20. Alles, worauf sie sich in diesem Zustand legt, ist unrein; alles, worauf sie sich setzt, ist unrein.
21. Wer ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
22. Wer irgendeinen Gegenstand berührt, auf dem sie saß, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
23. Befindet sich etwas auf dem Bett oder auf dem Gegenstand, auf dem sie saß, wird derjenige, der es berührt, unrein bis zum Abend.
24. Schläft ein Mann mit ihr, so kommt die Unreinheit ihrer Regel auf ihn. Er wird für sieben Tage unrein. Jedes Lager, auf das er sich legt, wird unrein.
25. Hat eine Frau mehrere Tage außerhalb der Zeit ihrer Regel einen Blutfluß oder hält ihre Regel länger an, ist sie für die ganze Dauer dieses Ausflusses im gleichen Zustand der Unreinheit wie während der Zeit ihrer Regel.
26. Jedes Lager, auf das sie sich während der ganzen Dauer ihres Ausflusses legt, ist so wie ihr Lager, auf dem sie während ihrer Regel liegt. Jeder Gegenstand, auf den sie sich setzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer Regel.
27. Jeder, der diese Gegenstände berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
28. Ist sie von ihrem Ausfluß rein, soll sie sieben Tage zählen und dann rein sein.
29. Am achten Tag soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes bringen.
30. Der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer verwenden. Er soll sie so vor dem Herrn wegen ihres verunreinigenden Ausflusses entsühnen.
31. Ihr sollt die Israeliten vor ihrer Unreinheit warnen, damit sie nicht in ihr sterben müssen, weil sie meine Wohnstätte in ihrer Mitte verunreinigen.
32. Das ist das Gesetz für einen Mann, der einen Ausfluß hat, für einen, den ein Samenerguß unrein gemacht hat,
33. und für die Frau in der Unreinheit ihrer Regel, also für den Mann oder die Frau mit Ausfluß und den Mann, der mit einer unreinen Frau schläft.
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